EKHN/ChatGPT
Förderprogramm des Referats Liegenschaftsverwaltung und Baurecht
Bis spätestens 2045 strebt die EKHN die Errichtung der Netto-Treibhausgasneutralität an, um dem weiteren Fortschritt des Klimawandels entgegen zu treten. Zur Erreichung des Klimaschutzzieles sind für Gebäude, die im kirchlichen Eigentum stehen, besondere Maßnahmen zu ergreifen (§ 5 KSG).
Als eine solche Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen von Gebäuden, insbesondere für Pfarr- und Gemeindehäuser, wurde von der Kirchenleitung das „100-Dächer-Programm“ aufgelegt.
Damit soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden der Kategorie A bzw. der perspektivischen Kategorie A mit einem Festzuschuss von 5.000 € pro Anlage (ca. 25 % der zu erwartenden Gesamtkosten) für zunächst 100 kirchliche Gebäude gefördert werden.
Eine Kirchengemeinde oder kirchliche Körperschaft soll dadurch unterstützt werden, Strom für den Eigenbedarf des damit zu versorgenden Gebäudes selbst zu erzeugen und damit sowohl einen positiven Beitrag für den Klimaschutz zu leisten als auch von geringeren Stromkosten zu profitieren.
Bei einer erfolgreichen Umsetzung des Programms ist eine zukünftige Verlängerung mit der Förderung weiterer Anlagen nicht ausgeschlossen.
Peter Tampe
Susann Steier